1.1.1
Welche Wege gibt es, um in Deutschland als Pflegefachfrau/
Pflegefachmann zu arbeiten, wenn Sie Ihren Berufsabschluss
außerhalb der Europäischen Union gemacht haben?
Der Beruf
Pflegefachfrau /
Pflegefachmann
fällt unter der Gesundheitsberufen, für die
der Staat zuständig ist. Daher prüft die
Anerkennungsstelle Ihre Dokumente
und stellt fest, ob Ihre
ausländische Qualifikation der Ausbildung in Deutschland
entspricht. Darauf kommen wir später zurück beim Thema
Anerkennungsverfahren.
Was sind Gesundheitsberufe?
Eine Definition des Begriffs
der Gesundheitsberufe gibt es nicht. Allgemein werden darunter
alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit
der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der
Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln
sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine
staatliche Ausbildungsregelung gibt.
Kategorien der
Gesundheitsberufe
Die
Gesundheitsberufe können in folgende Kategorien eingeteilt
werden:
1.
geregelte Berufe
2.
nicht geregelte Berufe
Bei den
geregelten Berufen gibt es Berufe, die durch Bundesrecht
geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Länder Berufe dann regeln
dürfen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen
Gebrauch gemacht hat. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
erstreckt sich auf die Bereiche
-
Heilberufe
-
Berufe nach
Berufsbildungsgesetz
-
Berufe nach der
Handwerksordnung (sogenannte Gesundheitshandwerke).
Geregelte Berufe
Heilberufe
Nach Artikel 74
Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz darf der Bund die Zulassung zu
den ärztlichen einschließlich tierärztlichen und anderen
Heilberufen regeln. Zu den Heilberufen zählen diejenigen
Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die
medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten
erfasst. Der tierärztliche Beruf wird den Heilberufen
zugerechnet und dient nicht nur der ärztlichen Versorgung von
Tieren, sondern kann sich auch in unterschiedlicher Weise auf
die menschliche Gesundheit auswirken. Durch Bundesgesetze
geregelte Heilberufe sind:
•
Anästhesietechnische/r Assistent/in
• Altenpfleger/in Senioren, Frauen und Jugend)
• Altenpfleger/in Senioren, Frauen und Jugend)
• Apotheker/in
• Arzt/Ärztin
• Diätassistent/in
• Ergotherapeut/in
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
• Hebamme
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
• Logopäde/Logopädin Logopädengesetz
• Masseur/in und medizinischer Bademeister/in Masseur
• medizinisch-technischer Assistent/in für
Funktionsdiagnostik
• medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/in
• medizinisch-technischer Radiologieassistent
• Notfallsanitäter/in Notfallsanitätergesetz
• Operationstechnische/r Assistent/in
Anästhesietechnische Assistenten
• Orthoptist/in
• Pflegefachfrau / Pflegefachmann
• pharmazeutisch-technische/r Assistent
• Physiotherapeut/in Masseur- und
Physiotherapeutengesetz
• Podologe/Podologin
• Psychotherapeut
• Psychologische/r Psychotherapeut
• Tierarzt/Tierärztin
• veterinärmedizinisch-technischer Assistent
• Zahnarzt/Zahnärztin.
Allen
Heilberufen gemeinsam ist, dass das Führen der
Berufsbezeichnung geschützt wird. Das heißt, dass die
Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder
Berufserlaubnis geführt werden darf und ein Verstoß als
Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Weiterbildung und Fortbildung der Pflegekräfte
Sie arbeiten bereits als
Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Altenpfleger oder
Altenpflegerin und suchen nach neuen Herausforderungen und
beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten?
Der Bedarf an qualifizierten
Vollzeitkräften steigt beständig an. Es bieten sich Ihnen sehr
gute Entwicklungsperspektiven im Bereich der Kranken- und
Altenpflege. Mit einer Weiterbildung zur spezielle
ausgebildeten Pflegekraft schaffen Sie neue Freiräume für mehr
Verantwortung. Sie können Sich zum Beispiel zum / zur
Praxisleiter*in, Pflegedienstleiter*in oder
Hygienebeauftragter*in weiterbilden lassen.
Praxisanleiter
Als Praxisleiter für Gesundheitsfachberufe sichern Sie den
Lerntransfer zwischen Theorie und Praxis. Sie betreuen neue
Mitarbeiter und Auszubildende, um eine hohe Qualität in der
Alten- und Krankenpflege zu sichern.
Pflegedienstleiter
Als Pflegedienstleister führen Sie eine Einrichtung, oder
einen Bereich in der Alten- und Krankenpflege. Sie tragen
Verantwortung für Personalmanagement, Budgetplanung und
-überwachung, oder Qualitätssicherung und -entwicklung.
Hygienebeauftragter
Als Hygienebeauftragter sind
Sie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen
tätig. Sie sichern die Einhaltung der Hygienestandards und
Infektionsprävention im Sinne des Qualitätsmanagements.
Sie haben noch keine Ausbildung in Ihrem Heimatland zur
Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger /
Krankenschwester) gemacht und möchten diese in Deutschland
machen?
Kein Problem!
Definition der Pflegefachtraft:
Da die Ausbildung zum
Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau eine
gebündelte Pflegeausbildung
ist, können Pflegefachkräfte später in verschiedenen
Pflegeberufen eingesetzt werden, weshalb die späteren
Tätigkeiten von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz variieren können.
Bewerbung um einen
Ausbildungsplatz
Sie bewerben sich bei den
medizinischen und sozialen Einrichtungen
(Krankenhäuser,
Altenpflege, Kinder- und
Krankenpflege, Heilerziehungspflege). Als Bewerbungsunterlagen
benötigen Sie:
-
Ein allgemeiner Schulabschluss in einem Land
außerhalb der Europäischen Union muss gleichwertig sein mit
einer
10 allgemeinen
Schulbildung oder mit dem Hautschulabschluss nach Klasse 9
in Deutschland und eine zweijährige Berufsausbildung oder
eine einjährige Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in
oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in
-
Gute Deutschkenntnisse in
Wort und Schrift (mindestens B2)
-
Respekt und Verständnis im
Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen sind für
Sie selbstverständlich
-
Freude an der Zusammenarbeit
mit anderen Menschen
-
Ein hohes Maß an
Lernbereitschaft
Ob Schulzeugnisse gleichwertig den
obigen deutschen Schulabschlüssen sind, stellt die Stellen für die Anerkennung
ausländischeren Schulzeugnisse des jeweiligen Bundelandes in
Deutschland fest.
Mehr Information darüber finden Sie auf
dem Link in englischer und deutscher Sprache.
Hat einer Ausbildungsbetrieb Ihre Bewerbung akzeptiert, so
helft er Sie bei den nächsten Schritten.
Während der gesamten Ausbildung gehen Sie in der Regel 2 Tage
in die ausbildende Schule und drei Tage arbeiten sie im
Ausbildungsbetrieb. Deshalb zahlen die letztgenannten
dem Auszubildenden
eine Ausbildungsvergütung. In Deutschland gibt es keine andere
Ausbildung, wo die Auszubildenden
gut vergütet wie in Pflegeberufen.
So erhalten die Auszubildenen zum Pflegefachmann derzeit eine
Vergütung von
1165 Euro
brutto im Monat,
1230 Euro im zweiten und
1330
Euro im letzten Jahr der Ausbildung.
Für
Ihren Lebensunterhall brauchen Sie sich keine Sorgen zu
machen.
Wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielweise
hier:
http://www.pflegeausbildung.net/
http://konpetenzen-gesundheitsberufe.de/
https/www.der-weiterbildungsratgeber.de/
Telefonnummer: +49 800/2017909
1.1.2
Arbeitsmarktsituation für Pflegekräften in Deutschland
In
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland fehlen
immer mehr Fachkräfte. Deshalb steigt die Nachfrage nach
Personen, die ihren Berufsabschluss als Pflegefachkraft im
Ausland gemacht haben.
Die demografische Entwicklung, aber auch der medizinische
Fortschritt haben dazu geführt, dass der Bedarf an
Pflegepersonal in der Kranken- und Altenpflege gestiegen ist.
Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. So ist die Zahl der
pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den letzten
Jahren deutlich gestiegen. Die Zahl der Pflegebedürftigen
nimmt immer weiter zu, weil die Menschen in unserer
Gesellschaft immer älter werden. Damit steigen auch die
Pflegefälle. Mit mehr Pflegefällen steigt auch der Bedarf an
Pflegekräften. Die Prognosen über die zu erwartende
Versorgungslücke fallen dabei unterschiedlich aus. Diese
Herausforderung wird verschärft durch die Tatsache, dass
bereits jetzt ein bundesweiter Fachkräftemangel bei
examinierten Alten und Krankenpfleger*innen herrscht.
Mehr
Informationen dazu finden sie auf den Links
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://www.der-weiterbildungsratgeber,de/
Telefunnumer_+49 800/2017909
Möglichkeiten zur Weiter-/Fortbildung der der Bundesagentur
für Arbeit:
https://brufsnet.arbeitsagentur.de/
https://statistik.arbeitsagetur.de/
1.1.3 Aufgaben und Arbeitsfelder von Pflegekräften
Als Pflegefachfrau / Pflegefachmann haben intensiven Umgang
mit hilfsbedürftigen (kranken, verletzten, behinderten und
alten) Menschen und sind Ansprechpartner/innen für die
Angehörigen. Sie arbeiten in der Regel in Pflegeteams eng mit
Kolleginnen und Kollegen zusammen und sprechen sich mit
Fachleuten aus anderen Berufsgruppen ab, insbesondere mit
Ärzten, aber auch mit Psychologen, Physiotherapeuten oder
Hebammen oder mit Sachbearbeitungspersonal der
Sozialversicherungen. Sie müssen sich auf ständig wechselnde
Patienten einstellen. In der ambulanten Krankenpflege
versorgen Krankenpflegefachkräfte ihre Patienten zum Teil
allein.
Arbeitsorte / Branchen
Hauptsächlich arbeiten Pflegefachmann / Pflegefachfrau in
Krankenhäusern und Kliniken, ambulanten häuslichen
Pflegediensten oder Einrichtungen der Altenpflege und
Rehabilitation, bei Hilfsorganisationen und kirchlichen
Gemeinden. Ihr Arbeitsplatz dort ist meistens die
Krankenstation beziehungsweise in der häuslichen Pflege die
Patientenwohnung. Auch in Blutspendezentralen und Arztpraxen
sowie bei Krankenkassen, Kranken- und Pflegeversicherungen
sowie Gesundheitsbehörden finden sie Beschäftigung.
Arbeitsmöglichkeiten bieten sich ferner in Krankenstationen
größerer Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder auf
Schiffen.
Arbeitsbereiche / Branche
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten
Wirtschaftszweige:
Gesundheitswesen
•
Krankenhäuser, z.B. Hochschulkliniken, Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken
• Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen), z.B. Facharztpraxen
• sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen,
z.B.
Gesundheitszentren
• Krankentransport- und Rettungsdienste.
Sozialwesen
-
Altenwohnheime
-
Altenheime
-
Altenpflegeheime
-
ambulante soziale Dienste
-
ambulante soziale Dienste
-
ambulante soziale Dienste
-
Einrichtungen zur Eingliederung und
Pflege behinderter Menschen
-
Einrichtungen zur Eingliederung und
Pflege behinderter Menschen
-
Wohnheime für behinderte Menschen
-
sonstige
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z.B. Einrichtungen
für die Kurzzeitpflege, Hospize Darüber hinaus bieten sich
Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden
Arbeitsbereichen/Branchen.
Arbeitsorte
• Krankenstationen
• Patientenzimmer
• Untersuchungs- und Behandlungsräume
• Operationssäle
• Ambulanz
• Notfallaufnahme
• Büroräume
• Sanitärräume
• Privatwohnungen
Arbeitsmittel
Um ihre Patientinnen und Patienten fachgerecht versorgen zu
können, verwenden Pflegefachfrau und Pflegefachmann je nach
konkreter Aufgabenstellung unterschiedliche Arbeitsmittel der
Grund- und Behandlungspflege. Bei der Grundpflege hantieren
sie zum Beispiel mit Waschlappen und Waschschüssel,
Nierenschale und Bettschüssel. Bei der Behandlungspflege
bedienen sie medizinische Geräte und Instrumente, z.B.
Röntgengeräte, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte. Sie
legen Verbände an und verabreichen Medikamente. Häufig tragen
sie Schutzkleidung, zum Beispiel Einweg-Schutzhandschuhe. Für
ihre Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben benutzen
Krankenpflegefachkräfte Computer mit pflegespezifischen
Software-Systemen und Büromaterial.
Arbeitsbedingungen
Krankenschwestern/-pfleger arbeiten auch unter hoher
Arbeitsbelastung stets konzentriert und sorgfältig. Da sie
unmittelbaren, körperlichen Kontakt mit den Pflegebedürftigen
haben, werden sie häufig mit Blut und Körperausscheidungen und
den entsprechenden Gerüchen.
Arbeitszeit
Da Patienten rund um die Uhr zu
versorgen sind, arbeiten Krankenpfleger/-schwestern meist im
Schichtdienst, wobei regelmäßig Tagesdienst /Wechselschicht,
Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie teilweise
Bereitschaftsdienste anfallen.
Körperliche
Aspekte
• Mittelschwere
körperliche Arbeit in geschlossenen, warmen
Räumen mit ständigem Wechsel von Raum
zu Raum
• Zeitweise auch schwere Arbeiten, besonders beim
Betten
• Wechsel von ständigem Gehen (lange Wege), Stehen und
zeitweisem Sitzen
• Umgang mit Kranken und Behinderten
• Publikumsverkehr
• Infektionsrisiko bei Einhalten der
Arbeitsvorschriften relativ gering
• Zugang zu bzw. Umgang mit hautreizenden,
allergieauslösenden,
ggf. auch giftigen oder
suchtauslösenden Stoffen
(Körperausscheidungen, infektiöses
Material, Desinfektionsmittel,
Medikamente)
• Bei Anlage und Exposition Auftreten von
Kontaktallergien
• Einzelne Tätigkeiten Ekel erregend oder mit
Geruchsbelästigung
• In bestimmten Funktionsbereichen Strahlenrisiko durch
Nuklearmedizin
• n der Regel Früh- und Spätschicht im Wechsel mit
Nachtdienst
• Zeit- und Verantwortungsdruck.
Psychische Aspekte
• Pflegen und Betreuen von Kranken, Behinderten,
pflegebedürftigen alten Menschen
• I.d.R. hierarchisch strukturierte Teamarbeit
• Umgang mit Ärzten/Ärztinnen, Pflegepersonal,
Patienten/Patientinnen
• Ständige Konfrontation mit den "Schicksalsschlägen" anderer
Menschen (Tod, chronische Krankheiten,
Behinderungen)
• Relativ kurzer Kontakt zu den einzelnen Patienten/Patientinnen
• Arbeit oft unter Zeitdruck, unregelmäßige Arbeitszeit
(Schichtdienst, Nachtdienst, Wochenenddienst,
Überstunden)
Wie und wo können Sie sich weitere eigenständig dazu
informieren?
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielweise
hier:
Kursbeschreibung Pflegefachmann /-frau der Bundesagentur für
Arbeit
Überblick über die Branche der Gesundheitswirtschaft der
Berliner IQ-Netzwerks:
1.1.4:
Aufgaben von Berufs- und Fachverbänden
Um die
Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, entstanden die
Berufsverbände, die ihren Mitgliedern wirtschaftlich, sozial
und gesellschaftlich Gehör verschaffen.
Um nur einige davon zu nennen gibt es
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, IG Metall,
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Gewerkschaft der
Polizei.
Für die
Arbeitnehmerschaft im Gesundheitswesen ist
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
zuständig.
Die
Geschäftsstelle des
Bundesverbandes lautet:
ver.di -
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56 - 0
Fax (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail: info@verdi.de
Hier können die Mitglieder
Beratung und Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Aber auch den
nicht Mitglieder werden im begrenzen Umfang geholfen.
Auf der
Seite der Arbeitgeberschaft gibt es viele
Arbeitgeberverbände.
Die wichtigsten Aufgaben
eines Arbeitgeberverbands:
-
Tarifverhandlungen mit den
Gewerkschaften. Dies ist eines der zentralen Aufgabenfelder
-
Beratung und Information der
Mitgliedsunternehmen
-
Öffentlichkeits- und
Lobbyarbeit
-
Tarifrecht
-
Betriebsverfassungsrecht
-
Die Organe
-
Pflichten und Rechte
Neben
diesen Berufsverbänden (Arbeitnehmerverbände und
Arbeitgeberverbände) gibt es ca.15.000 Fachverbände in
Deutschland wie ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und
Sozialforschungsinstitute e.V. oder aiic Deutschland -
Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher, Halstenbek
oder Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP)
Aufgaben
und Ziele der Fachverbände sind:
-
Interessenvertretung der Mitglieder
gegenüber Behörden und Aufsichtseinrichtungen sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene
-
Mitarbeit bei der Erarbeitung
berufsgenossenschaftlicher Richtlinien und neuer technischer
Regelwerke zur Betriebssicherheit
-
Interessenvertretung der Mitglieder
gegenüber Behörden und Aufsichtseinrichtungen sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene
-
Mitarbeit bei der Erarbeitung
berufsgenossenschaftlicher Richtlinien und neuer technischer
Regelwerke zur Betriebssicherheit
-
Erarbeitung und Überwachung einheitlicher
Ausbildungs-, Ausführungs- und Qualitätsstandards
-
Lobbyarbeit, um als Alternative zu
konventionellen Arbeitstechniken zu etablieren und mit diesem
Verfahren eine hohe Arbeitssicherheit gewährleisten
-
Kontaktpflege und Netzwerkarbeit zu
Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung sowie
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Erfahrungsaustausch und Beratung der
Mitglieder über aktuelle Entwicklungen der Seilzugangstechnik
und neue Richtlinien.
1.2.1
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden in Deutschland
Arbeitsverträge legen
Verpflichtungen für die jeweiligen Vertragsparteien fest.
Dabei wird stets zwischen den wesentlichen Verpflichtungen
(Hauptpflichten) und den unwesentlichen Vertragspflichten
(Nebenpflichten) unterschieden wird. Während die
Hauptpflichten festlegen, um welche Art von Vertrag es sich
handelt, enthalten Nebenpflichten allgemein gültige
Bindungsklauseln, die universell für verschiedene
Vertragsarten gültig sind. Im Normalfall entsprechen die
Pflichten des Arbeitnehmers den Rechten des Arbeitgebers und
umgekehrt.
Rechte der
Arbeitnehmer
• Schriftlicher Arbeitsvertrag
• Vergütung der Arbeitsleistung
• Pünktliche und vollständige Zahlung des Entgelts
• Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit oder
Arbeitsunfähigkeit
• ordnungsgemäße Abführung von Steuern und
´ Sozialversicherungsbeiträgen
• Recht auf Beschäftigung
• Erholungsurlaub
• Recht auf Pausen zur Prävention von Überarbeitung
• Schriftliche Ausstellung der Lohnabrechnung
• Kündigungsschutz
• Recht auf Gleichberechtigung und Schutz vor
Diskriminierung
und Belästigung
• Anspruch auf Datenschutz
• Einhaltung des Arbeitsschutzes
• Ausstellung von Verdienstbescheinigungen
• Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Arbeitnehmer können ab 5
stimmberechtigten Personen einen Betriebsrat
gründen, wenn es im Betrieb noch keinen gibt und
Mitbestimmungsrecht aus-
üben, indem sie zum Beispiel die Entscheidung der Arbeitgeber
bei der
Entlassung von Arbeitnehmern erschweren. Kommt es trotz des
Nicht-Zustim-
mung des Betriebsrats zur Kündigung, kann der Arbeitnehmer
eine Kündigung-
schutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Gibt es im Betrieb
keinen Betriebsrat und der Arbeitsnehmer in keiner
Gewerkschaft organisiert ist, kann er direkt zum
Arbeitsgericht gehen und sich dort bei der Formulierung des
Kündigungsschutzklage kostenlos helfen lassen.
Pflichten der Arbeitnehmer
Hauptpflichten
• Berücksichtigung von Arbeitsort und -zeit
• Persönliche Leistung der Arbeit
• Pflicht zur Krankmeldung
• Wettbewerbsverbot
• Weisungs- und Direktionspflicht
• Leistung von Überstunden im vertraglich vereinbarten Rah
•
Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung unter
Nebenpflichten
• Verschwiegenheitspflicht
• Treuepflicht
• Verbot der Bestechlichkeit
• Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht
• Unterlassung von rufschädigenden Mitteilungen
• Schutz des Arbeitgebereigentums
Wie und wo
können Sie sich weiter eigenständig dazu Informieren?
http://www.make-it-germany.com/de/jobs/erbeitsvertrag
http//www.faire-intergration.de/de/topic/22.arbeitsvertrag.html
https/karrierebibel.de/wp.content/ubloads/2016/12/FAQ-Arbeitsvertrag-Checkliste.pdf
Geltende
Gehaltsuntergrenze: https//www.bundesgesundheitsministerium.de
1.2.2 Sozialversicherung in Deutschland
Die Menschen in Deutschland
sind durch die sogenannte Sozialversicherung abgesichert. Die
Sozialversicherung unterstützt Sie, wenn Sie krank,
arbeitslos, alt oder pflegebedürftig sind. Die Beiträge zur
Sozialversicherung richten sich nach dem Einkommen.
Ihr Arbeitgeber übernimmt für
Sie neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur
Krankenversicherung, auch die Hälfte des kassenindividuellen
Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur
Rentenversicherung und die Hälfte des Beitrags zu
Pflegeversicherung.
Was ist eine Krankenversicherung?
Wenn Sie krank sind, hilft Ihnen die
gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt auch die Kosten
für Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und Geburten. Wenn Sie
wegen einer
Krankheit länger nicht arbeiten können, bekommen Sie
Krankengeld als Ausgleich. Die Krankenversicherung ist eine
Pflichtversicherung. Es ist nicht möglich, auf sie zu
verzichten.
Haben Sie Familien des ersten Grades
(Ehepaar und Kinder) in Deutschland, wobei Ihr Ehepaar keiner
Arbeitstätigkeiten nachgeht und Ihre Kinder bis zum 18ten
Lebensjahr mit Ihrer Krankenversicherung mitversichert sind
nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Krankenkasse.
Was ist eine
Rentenversicherung?
Wenn Sie bei einem Unternehmen angestellt sind, dann sind Sie
rentenversichert – das ist Pflicht in Deutschland. Sie können
spätestens mit 67 Jahren in Rente gehen und bekommen dann
finanzielle Unterstützung von der
Rentenversicherung.
Voraussetzung ist, dass Sie die Mindestversicherungszeit -
auch Wartezeit genannt - von 5 Jahren nachweisen können. Auch
wenn Sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht arbeiten
können, wenn Sie verwitwet oder Waise sind, hilft die
Rentenversicherung.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der
Rentenversicherung.
Was leistet die
Pflegeversicherung?
Es kann sein, dass Sie im
Alter oder wegen einer Krankheit auf Pflege angewiesen sind.
Wenn Sie zum Beispiel Hilfe beim Wechseln von Verbänden
brauchen, dann kann die Pflegeversicherung die Kosten
übernehmen. Wenn Sie die Unterstützung der Pflegeversicherung
brauchen, dann müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Das tun
Sie bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie bei der Krankenkasse.
Wie hilft die
Arbeitslosenversicherung?
Wenn
Sie sozialversicherungspflichtig von einem Unternehmen
angestellt sind, dann sind Sie automatisch gegen
Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie arbeitslos werden,
unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit.
Wenn Sie keine Arbeit finden
und Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, dann können Sie
Arbeitslosengeld II bei Ihrem Jobcenter beantragen. Diese
Hilfe wird nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus
Steuermitteln bezahlt. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr
Jobcenter helfen Ihnen auch bei der Arbeitsuche.
Alle diese Beiträge zur
Sozialversicherung führt Ihre Arbeitgeber an die Krankenkasse
ab, die den Krankenversicherungsbeitrag bei sich behält, den
Rentenbeitrag an die Rentenlasse sowie den Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung an die Arbeitsagentur weiterleitet.
Nähere Informationen erhalten
Sie bei Arbeitsagentur oder Jobcenter.
1.3.1
Möglichkeiten für eine Zuwanderung
Unabhängig
vom Zweck des Aufenthalts wird für die Einreise nach
Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigt. Das Visum
erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im
Heimatland (Botschaft oder Konsulat). Mit dem Visum kann die
Einreise nach Deutschland erfolgen.
Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine
gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten
Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen
Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor
dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer
Bewerbermärkte dringend benötigen. Das sind
Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit
qualifizierter Berufsausbildung.
Für
Menschen, die in Deutschland arbeiten möchten:
-
Sie dürfen nur einreisen,
wenn sie ein konkretes Jobangebot haben.
-
Sie müssen eine
Qualifikation nachweisen, die in Deutschland anerkannt oder
mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar ist. Das
kann ein Hochschulabschluss, aber auch eine Berufsausbildung
sein.
-
Es gibt auch die
Möglichkeit, zur Jobsuche einzureisen – allerdings nur für
sechs Monate und nur, wenn die Person ihren Lebensunterhalt
sichern kann. Lange Zeit durften nur Personen mit
Hochschulabschluss für die Jobsuche einreisen. Seit
Inkraftreten des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
im März 2020 ist das auch für Fachkräfte mit
Berufsausbildung möglich.
Wer
darf langfristig bleiben?
Menschen, die regulär einreisen, erhalten in der Regel
zunächst eine befristete "Aufenthaltserlaubnis".
Wenn sie diese verlängern wollen, müssen sie einen Antrag
stellen. Dieser wird von der Ausländerbehörde geprüft.
Langfristig bleiben dürfen nur Menschen, die seit fünf Jahren
eine Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem müssen sie sich
selbst finanzieren können, "ausreichende" Deutschkenntnisse
und keine Vorstrafen haben. Sie erhalten dann eine "Niederlassungserlaubnis".
Manche Menschen können schon früher eine
"Niederlassungserlaubnis" bekommen. Dazu gehören etwa
Personen, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben
1.3.2
Infrastruktur der Migration- Integrationsberatung
Die Sprache ist der Schlüssel
für Integration. Einen Beruf und eine Arbeit zu haben, ist
eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen
an der Gesellschaft.
Seit 2005 bietet der Bund die Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer an. Dieses Angebot ergänzt den
Integrationskurs
für Migrantinnen und Migranten.
Das speziell auf Neuzugewanderte zugeschnittene
Beratungsangebot steht vor allem innerhalb der ersten drei
Jahre nach Ankunft zur Verfügung. Es zielt darauf ab,
zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und
sozialen
Integration
zu unterstützen. Es soll sie zu selbständigem Handeln in allen
Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen.
Zur Unterstützung im Alltag der zugewanderten Menschen fördern
der Bund, aber auch die Bundesländer neben den
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Parität,
DRK, Diakonie) auch zahlreiche Integrationsdienste der
Migrantenselbstorganisationen.
Der Bund fördert zudem Integrationskurse durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge und durch zahlreiche Träger der
Integrationskurse. Diese Sprachkurse finden morgens,
nachmittags und abends Staat. So können die
Neuzugewanderten
Pflegkräfte ihre Deutschkenntnisse weiter verbessern.
1.3.3 Politische, soziale, religiöse und Kulturelle
Beteiligungsmöglichkeiten
Die Zuwandere (Migranten) können sich in Deutschland am
gesellschaftlichen Leben beteiligen. Dazu gehört
vor allem
Sprache,
Bildung,
Partizipation
und
Werte.
Sie können sich an multikulturellen Vereinen anschließen und
dort kulturelle engagieren; sie können sich einer Partei
beitreten, Freunde gewinnen und dort politisch mitmachen. Sie
können auch eigenen Verein gründen, sich sozial engagieren und
anderen hilfesuchenden Menschen und die Neuankömmlinge Hilfe
und Orientierung bieten. Sie können sich auch eine religiöse
Gemeinschaft suchen, mit der sie ihre Religion teilen oder
auch eigene Religionsgemeinschaft gründen. Alle dies öffnet
Ihnen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung und das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
1.4.1 Anerkennungsprozess
Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte,
benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der
Regel müssen daher folgende formale Anforderungen erfüllt
sein, um als Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu dürfen:
-
Anerkannter Abschluss:
Ihr Abschluss als Pflegekraft, den Sie im Herkunftsland
gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Die für
Sie zuständige Behörde prüft dazu, ob Ihr Berufsabschluss
gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte das nicht
der Fall sein, können Sie eine Kenntnisprüfung oder einen
Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen
Kenntnisstand darzulegen. Die Antragstellung für die
berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen
Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen
soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt
deutschlandweit. Die Anerkennungsverfahren nimmt zwischen 4
und 6 Monaten in Anspruch. Deshalb schicken Sie uns die
Kopien der Übersetzung Ihrer Dokumente mit der Beglaubigung
durch die deutsche Botschaft per Post zu. Mit Ihrer
Vollmacht beantragen wir für Sie die Anerkennung bei der
Zuständigen Behörde. Sie bekommen dann einen Bescheid von
der zuständigen Behörde während sie noch die deutsche
Sprache in Ihrem Heimaland lernen.
Bevor Sie in Deutschland anfangen zu arbeiten, benötigen Sie
neben
der
Anerkennung oder den Defizitbescheid zusätzlich:
-
Ausreichende Deutschkenntnisse:
Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau
B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
(GER).
-
Gesundheitliche Eignung:
Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie
nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit
für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind.
-
Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit:
Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen
Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie
diesen durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat erbringen.
1.4.2
Weiteren Informationen finden Sie bitte unter der
Beratung der Bundesregierung auf folgenden Link:
https//www.anerkennungsfinder.de/
Außerdem finden Sie die weiteren
Informationen auf dem Link:
https//www.anerkennung-in-deutschland.de/
1.5.1
Einstufung nach
dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen – kurz GER – ist in
die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben
unterteilt. Mit seiner Hilfe können Sie beurteilen, auf
welchem Sprachniveau Sie sich in einer Sprache befinden.
Diese sind in 6 Sprachniveaus unterteilt:
• A1 – Anfänger
• A2 – Grundlegende Kenntnisse
• B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung
• B2 – Selbständige Sprachverwendung
• C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
• C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse.
B2 – Selbständige
Sprachverwendung
Kann die Hauptinhalte
komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;
versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann
sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales
Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf
beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten
Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen
Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und
Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
1.5.2 In der Pflege
praktizierte Fachsprache
Pflegekräfte aus dem Ausland,
die in Deutschland arbeiten wollen, werden geschult in
Deutsch B1·B2 Pflege.
Pflegehelferin brauchen nur B1. In Bundesland Hessen wird auch
von Pflegfachfrau / Pflegefachmann nur B1 verlangt - das ist
aber nicht ratsam, da Sie selber sich bei der Arbeit nicht
wohl fühlen. Und mache Mitarbeiter auch.
Aspekt der Berufszulassung
Deutsch B1·B2 Pflege ist
eine fachsprachliche Prüfung für Pflegekräfte in der Alten-
und Krankenpflege. Sie deckt bezüglich Lexik und grammatischer
Strukturen den oberen Bereich von B1 und B2 ab. Die Prüfung
wendet sich an Personen, die einen anerkannten Abschluss in
einem Pflegeberuf haben und zur Ausübung dieses Berufes B1-
oder B2-Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen.
Wenn sie die deutsche Sprache belegst haben in ihren
Heimatland, werden sie geprüft von Lizenzierten Prüfern der
Goethe Institut oder
tect
(the Europea Language Certificates
oder ÖSD (Österreichische
Sprachdiplom Deutsch).
1.5.3 Fördermöglichkeiten zum Spracherwerb in Deutschland
Wenn Sie Ihre Deutschsprachkenntnisse in Deutschland über B1
und B2 hinaus vertiefen wollen, stellt sich oft die Frage: Wie
kann der Deutschkurs bezahlt werden? Dafür gibt es in
Deutschland außer der Förderung eines Integrationskurses durch
Bundesamt für Migration und auch die Möglichkeit, eine
DeuFöV-Förderung zu erhalten.
Was sind DeuFöV-Kurse?
DeuFöV-Kurse sollen den Teilnehmern helfen, berufsbezogene
Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen.
Ziel der Kurse ist es, die Chancen von Migranten und Menschen
mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer darf an DeuFöV teilnehmen?
Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Kurs kann
durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen. Eine
Erteilung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
erhalten:
-
Ausbildungssuchende,
-
Arbeitssuchende,
-
Arbeitslose und / oder
-
Personen in einer Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahme.
Durch das BAMF werden Berechtigungen erteilt für:
-
Personen ohne Ausbildung,
-
Personen in der
Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses,
-
Personen, die Ihren
Berufsabschluss erfolgreich abschließen wollen und / oder
-
Personen, die eine
Berufserlaubnis bekommen möchten, für die ein bestimmtes
Sprachniveau erforderlich ist.
1.6:
Neutrale Beratung und Sonstige Unterstützung
1.6.1
Wohlfahrtorganisationen
Die Wohlfahrtsorganisation
AWO, Caritas und Diakonie sind fast in jeder Stadt ansässig
und bieten kostenlos Orientierung und Hilfe bei der Lösung des
Alltagsproblems sowie bei der Ausfüllung der Formanträge.
Verbraucherzentrale
Die
deutschen Verbraucherzentralen bieten den Bürgern hilfreiche
Beratung und Informationen zu privatem Konsum.
Wann
kann ich mich an die Verbraucherzentrale wenden?
An die
Verbraucherzentrale können sich immer dann wenden, wenn Sie
Probleme mit einem Anbieter oder einem Unternehmen haben, mit
dem Sie einen Kaufvertrag oder ein Abonnement eingegangen bist.
Arbeitsrecht
In jede Großstadt gibt es den Verein ArbeitnehmerHilfe e.V.
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 800-72 36 91 0
Telefax: +49 (0) 89-38 39 87 99
E-Mail:
info@arbeitnehmerhilfe.de
oder
die Arbeitnehmervertretung
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, auch in jeder
Großstadt ansässig.
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56 - 0
Fax (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail:
info@verdi.de
oder
Anwälte für Arbeitsrecht. Diese
sind allerdings kostenpflichtig.
Integration durch
Qualifizierung
Wenn Sie Beratung zur Bildung,
Fort- und Weiterbildung suchen, können sich wenden
an
ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH
Lungengasse 48-50
50676 Köln
Tel.: 0221 9329810
Fax: 0221 93298129
info(at)ebb-bildung.de
www.ebb-bildung.de
Dieses Institut hilft Junge
Menschen mit den in Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, die
sich weiter qualifizieren möchten.
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