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Medical Cooptatione
Rekrutierung von:
- medizinischem Fachpersonal
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
- Kinderkrankenpfleger*innen
- Altenpfleger*innen
- Physiotherapeuten*innen |
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Rekrutierungsprozess
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Phase 1
Bei der
Bewerbersuche des Arbeitgebers aus dem deutschsprachigen Raum nach
Gesundheits- und Pflegepersonal aus dem Ausland gibt der Arbeitgeber
gegenüber Medical Cooptatione die zu besetzenden Arbeitsstellen bekannt
- unter Angabe von Anforderungsprofil der Bewerber, die für die
Stellenbesetzung in infrage kommen sollen, Monatsgehalt, Beginn
und Dauer der Beschäftigung.
Die Medical
Cooptatione
begleitet
in ihrer Funktion als Personalvermittler und Vertrauensperson für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinn ihres Leitbildes alle Prozesse der
Personalgewinnung beginnend mit der Anwerbung der Kandidaten bis hin zur
Einreise und Ankunft in Deutschland.
Vom Beginn des Erstgespräches bis die Bewerber ihre Arbeit antreten
können, dauert es zwischen 15 bis 18 Monaten. Allein das Erlernen
der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 der europäischen Referenzrahen
für Sprachen nimmt ca. 12 bis 14 Monaten in Anspruch.
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Phase 2
In Zusammenarbeit mit seinen in Anwerbeländern ansässigen und
zugelassenen Vermittlungsagenturen tritt Medical Cooptatione
mit den Gesundheits- und Pflegekräften in Kontakt. Hier wird das
Ablaufverfahren bei der angestrebten Aufnahme einer Arbeitstätigkeit im
Zielland der Bewerber erläutert und die mit Migration nach
deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und dem
deutschsprachigen Teil der Schweiz zusammenhängenden Fragen geklärt.
Dazu gehört die Voreinschätzung durch Medical Cooptatione, wie die
Chancen der Bewerber stehen, ihre Bewerbung durch den Arbeitgeber
positiv zu bescheiden bzw. wie schnell eine Berufsausübungserlaubnis
erlangen werden kann.
Die offenen Fragen werden dabei zwischen Medical Cooptatione und dem
Arbeitgeber geklärt, da die Bewerbungen über den erstgenannten
entgegengenommen und an den letztgenannten weitergeleitet werden.
Nachdem der Arbeitgeber seine Auswahl getroffen hatte, stellt dieser
dem/der Bewerber*in einen Vorarbeitsvertrag zur Verfügung, welchen von
beiden (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterzeichnen ist. Mit der
Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird das Anstellungsverhältnis rechtlich
verbindlich abgeschlossen - unter dem Vorbehalt, dass der /die
Arbeitnehmer*in zum Beginn des Arbeitsantritts Kenntnis der deutschen
Sprache auf dem Niveau B2 nachweist. |
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Phase 3 |
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Personen,
die in Deutschland dauerhaft als Gesundheit- und Pflegefachkräfte
arbeiten wollen, müssen sprachlich und fachlich ausreichend qualifiziert
für die Berufsausübung sein. In der Regel wird eine Sprachkenntnis auf
dem Niveau B2 verlangt. Dies erleichtert die Kommunikation unten
dem gesamten Personal und mit den Patienten zum einen und zum anderen
trägt zur beruflichen Weiterbildung und Weiterentwicklung bei.
Sehr gut geeignet
sind
die
pflegespezifische Sprachkenntnisse.
Diese Fachsprache bieten
zum Beispiel telc gGmbH
und Goether Institut in unseren allen Anwerbungsländer an.
Die Prüfung wendet sich an Personen, die einen anerkannten Abschluss in
einem Pflegeberuf haben und zur Ausübung dieses Berufes B2-Kenntnisse
der deutschen Sprache nachweisen müssen.
Auf Stufe B2 können Gesundheit- und Krankpfleger Fachgespräche und
die Hauptinhalte komplexer Fachtexte aus dem Bereich Alten- und
Krankenpflege verstehen. Sie können sich so spontan und fließend
verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne
größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
Obwohl für den Start des Visumverfahrens nur B1 erforderlich ist, viele
Kliniken und Träger in der Altenpflege haben mit B1 bei der Einreise
jedoch schlechte Erfahrungen gemacht, weil die Pflegekräfte einfach zu
schlecht Deutsch sprechen und das Erlernen der Sprache nach Einreise
nach Deutschland zu lange dauert. Vor diesem Hintergrund vereinbaren wir
mit dem Auftraggeber ( Arbeitgeber) und Bewerber, dass die
Kenntnis auf dem Sprachniveau B2 im Heimatland erworben werden muss - im
Interesse aller Seiten.
Die Lernenden müssen sich darauf einstellen, 12 bis 14 Monate
fleißig und zielstrebig zu lernen, um das Sprachniveau B2 zu erreichen.
Während dieser Zeit ist es zu empfehlen, dass die Bewerber Medical
Cooptatione mit Vollmacht beauftragen, die Anerkennungsverfahren in
Deutschland für ihre erworbene Qualifikation in Gang zu setzen. Das
Anerkennungsverfahren nimmt 4-6 Monate Bearbeitungszeit in Anspruch.
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Phase 4
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Medical Cooptatione coordiniert die Vorbereitung der
Einreise in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, wann der/die
gewonnene Arbeitnehmer*in aus dem Ausland nach Zielland einreisen kann.
Dazu gehört die Mitwirkung an der Erfüllung der Voraussetzung für die
Erteilung der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für die Ausstellung
eines Einreisevisum für die einreisende Fachkraft zum Zweck der
Erwerbstätigkeit sowie die Planbarkeit der Visumserteilung durch das
deutsche Konsulat im Heimatland. Für einen langfristigen
Aufenthalt im Zielland ist ein nationales Visum erforderlich.
Mit dem Visum zur Anerkennung
des im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Pflegekräfte nach Deutschland einreisen und umgehend mit
einer Tätigkeit in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung beginnen. Die
Beschäftigung steht nicht im Vordergrund, ist aber als Hilfskraft in der
Einrichtung möglich. Bis zur staatlichen Anerkennung arbeiten die
Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach
§20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege.
Ergibt die
Gleichwertigkeitsprüfung noch Weiterbildung- oder Praxisbedarf, kommt
die Erteilung des Aufenthaltstitels in Betracht. Danach kann einem
Ausländer zum Zweck der Anerkennung seiner im Ausland erworbenen
Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer
Anpassungsmaßnahme und einer sich daran anschließenden Prüfung für die
Dauer von bis zu 18 Monaten erteilt werden.
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Phase 5
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Wir planen und organisieren alle notwendigen Schritte zur Ausreise
(Flugbuchung, notwendige Dokumente u.a.) und bereiten die Ankunft in
Deutschland in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern vor. Die
Neuankömmlinge werden nicht nur beim ersten Besuch ihres zukünftigen
Arbeitsbetriebs mit gebührenden Willkommengesten als Ausdruck von
Wertschätzung durch die Betriebsleitung empfangen, sondern sie
werden bereit am Flughafen bzw. am Bahnhof abgeholt und zu ihrer
Unterkunft gebracht. Am darauf folgenden Tag, wenn dieser nicht auf
einen Wochenendtag fällt, werden die Neuankömmlinge in die
Einrichtung ihres zukünftigen Arbeitsplatzes gebracht, wo sie unter
anderem die Leitung der Einrichtung kennen lernen. Hier erhalten sie
ein Ablaufprogramm für das, was sie in den nächsten 10 -14 Tagen
erledigen müssen,
damit
keine unnötigen Wartezeiten auftauchen und der Prozess
schnellstmöglich und in einer logischen Abfolge durchlaufen werden
kann.
Dabei werden sie von einem Paten begleitet. |
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Phase
6
Die
Neuankömmlinge müssen
sich in den nächsten Tagen nach der Ankunft zuerst bei der Meldebehörde registrieren. Dafür brauchen sie eine
Bescheinigung vom Wohnungsgeber / Vermieter.
Soweit der
Arbeitgeber nicht eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen kann, sorgen wir
von Medical Cooptatione für die Unterkunft in einem Zimmer in einer 2-
bis 3-Zimmer-Wohnung für die ersten 3 oder 6 Monate.
Nach der Registrierung bei der Meldebehörde erfolgt die Registrierung bei
der Ausländerbehörde. Hier erhalten die Neuankömmlinge eine vorläufige
Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Fiktions- bescheinigung. Dann erfolgt
ein Gesundheitstest, der Tage oder Wochen dauern kann. Multiresistente Keime
sind leider ein wachsendes Problem bei Gesundheitspersonal.
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Phase 7
Der im
Heimatland erworbene Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung als gleichwertig anerkannt
wird. Wir von Medical Cooptatione setzen die Anerkennungsverfahren durch
Vollmacht des Antragsstellers in Abstimmung mit dem Arbeitsgeber in Gang
schon währen der /die Bewerber*in den Sprachkurs in seinem/ihrem Heimatland besucht, sodass die
Pflegekraft nach ihrer Einreise nach Zielland nicht so lang warten muss
auf die Anerkennung und Ausstellung der Berufsausübungserlaubnis. Erst
nach der Aushändigung der Berufsausübungserlaubnis ist sein
Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Berufsabschluss.
Wird der im Heimatland erworbene Abschluss nur teilweise anerkannt,
erhält der Antragsteller (Pflegekraft) einen Bescheid, in dem aufgeführt
ist, welche Fachkenntnisse er durch einen Anpassungslehrgang in
Deutschland absolvieren muss. In diesem Fall setzen wir den Kandidaten
für die zu besetzenden Arbeitsstelle bereit vor der Einriese in Zielland
davon in Kenntnis. Näheres erörtern wir im Vorfeld individuell mit
dem/der Kandidaten*in.
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Phase
8
Die ersten
Tage beim neuen Arbeitgeber sind nicht nur für die neuen Mitarbeiter aus
dem Ausland, sondern auch für die Einheimischen eine Herausforderung und
entscheidend für eine gute Zusammenarbeit insbesondere im
gesundheitlichen Berufsfeld. Die Bedeutung der Wertschätzung,
Vorbereitung, Einarbeitung und Integration der neuen Mitarbeiter in den
neuen Berufsabschnitt sind Unternehmen und dem Management bewusst. Aus
diesem Grund widmet sich die Führung und das Team der Kommunikation mit
dem neuen Mitarbeiter und dessen Orientierung im neuen Unternehmen mit
ganzem Herzen. Insbesondere ist dies in den ersten Tagen und Wochen von
großer Bedeutung. Die Führungskraft zeigt Präsenz und führt Gespräche
mit dem neuen Mitarbeiter, um diesen langfristig in das Unternehmen zu
integrieren. Der Einarbeitungsplan ist der offizielle Rahmen des
Prozesses und somit zugleich der erste Baustein einer konsequenten
Personalentwicklung. |
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