Medical Cooptatione
 Rekrutierung von:
- medizinischem Fachpersonal
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
- Kinderkrankenpfleger*innen
- Altenpfleger*innen
- Physiotherapeuten*innen
   
 
     
  Rekrutierungsprozess  
   

                                        
                                      
Phase 1
 

Bei der Bewerbersuche des Arbeitgebers aus dem deutschsprachigen Raum  nach Gesundheits- und Pflegepersonal aus dem Ausland gibt der Arbeitgeber gegenüber Medical Cooptatione die zu besetzenden Arbeitsstellen bekannt - unter Angabe von Anforderungsprofil der Bewerber, die für die Stellenbesetzung in  infrage kommen sollen, Monatsgehalt, Beginn und Dauer der Beschäftigung.

Die Medical Cooptatione  begleitet in ihrer Funktion als Personalvermittler und Vertrauensperson für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinn ihres Leitbildes alle Prozesse der Personalgewinnung beginnend mit der Anwerbung der Kandidaten bis hin zur Einreise und Ankunft in Deutschland.

Vom Beginn des Erstgespräches bis die Bewerber ihre Arbeit antreten können, dauert es zwischen 15 bis 18 Monaten. Allein das Erlernen  der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 der europäischen Referenzrahen für Sprachen nimmt ca. 12 bis 14 Monaten in Anspruch.

 

 
   

 

   
 
 
 

                                  

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                          Phase 2     

In  Zusammenarbeit mit seinen in Anwerbeländern ansässigen und zugelassenen Vermittlungsagenturen tritt Medical Cooptatione  mit den Gesundheits- und Pflegekräften in Kontakt. Hier wird das Ablaufverfahren bei der angestrebten Aufnahme einer Arbeitstätigkeit im Zielland der Bewerber erläutert  und die mit Migration nach deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und dem deutschsprachigen Teil der Schweiz zusammenhängenden Fragen geklärt. Dazu  gehört die Voreinschätzung durch Medical Cooptatione, wie die Chancen der Bewerber stehen, ihre Bewerbung durch den Arbeitgeber positiv zu bescheiden bzw. wie schnell eine Berufsausübungserlaubnis  erlangen werden kann.
Die offenen Fragen werden dabei zwischen Medical Cooptatione und dem  Arbeitgeber geklärt, da die Bewerbungen über den erstgenannten  entgegengenommen und an den letztgenannten weitergeleitet werden.

Nachdem der Arbeitgeber seine Auswahl getroffen hatte, stellt dieser dem/der Bewerber*in einen Vorarbeitsvertrag zur Verfügung, welchen von beiden (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterzeichnen ist. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird das Anstellungsverhältnis rechtlich
verbindlich abgeschlossen - unter dem Vorbehalt, dass der /die Arbeitnehmer*in zum Beginn des Arbeitsantritts Kenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 nachweist.

 
   

    


 

 
 
 
 
                Phase   3    


Personen, die in Deutschland dauerhaft als Gesundheit- und Pflegefachkräfte arbeiten wollen, müssen sprachlich und fachlich ausreichend qualifiziert für die Berufsausübung sein. In der Regel wird eine Sprachkenntnis auf dem Niveau B2 verlangt. Dies erleichtert  die Kommunikation unten dem gesamten Personal und mit den Patienten zum einen und zum anderen trägt zur beruflichen Weiterbildung und Weiterentwicklung bei.
Sehr gut geeignet
 sind die pflegespezifische Sprachkenntnisse. Diese Fachsprache  bieten zum Beispiel telc gGmbH und Goether Institut  in unseren allen Anwerbungsländer an. Die Prüfung wendet sich an Personen, die einen anerkannten Abschluss in einem Pflegeberuf haben und zur Ausübung dieses Berufes B2-Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen.
Auf Stufe B2 können Gesundheit- und Krankpfleger  Fachgespräche und die Hauptinhalte komplexer Fachtexte aus dem Bereich Alten- und Krankenpflege verstehen. Sie können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.

Obwohl für den Start des Visumverfahrens nur B1 erforderlich ist, viele Kliniken und Träger in der Altenpflege haben mit B1 bei der Einreise jedoch schlechte Erfahrungen gemacht, weil die Pflegekräfte einfach zu schlecht Deutsch sprechen und das Erlernen der Sprache nach Einreise nach Deutschland zu lange dauert. Vor diesem Hintergrund vereinbaren wir mit dem Auftraggeber ( Arbeitgeber) und Bewerber, dass die  Kenntnis auf dem Sprachniveau B2 im Heimatland erworben werden muss - im Interesse aller Seiten.

Die Lernenden müssen sich darauf einstellen,  12 bis 14 Monate  fleißig und zielstrebig zu lernen, um das Sprachniveau B2 zu erreichen. Während dieser Zeit ist es zu empfehlen, dass die Bewerber  Medical Cooptatione mit Vollmacht beauftragen, die Anerkennungsverfahren in Deutschland für ihre erworbene Qualifikation in Gang zu setzen. Das Anerkennungsverfahren nimmt 4-6 Monate Bearbeitungszeit in Anspruch.

 

 

 
   
 
 
 
 
                                  

 

 
 

 

                                              

                                                  Phase 4
 

 

Medical Cooptatione coordiniert die Vorbereitung der Einreise  in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, wann der/die gewonnene Arbeitnehmer*in aus dem Ausland nach Zielland einreisen kann. Dazu gehört die Mitwirkung an der Erfüllung der Voraussetzung für die Erteilung der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für die Ausstellung eines Einreisevisum für die einreisende Fachkraft zum Zweck der Erwerbstätigkeit sowie die Planbarkeit der Visumserteilung durch das deutsche Konsulat im Heimatland.  Für einen langfristigen  Aufenthalt im Zielland ist ein nationales Visum erforderlich.

Mit dem Visum zur Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Pflegekräfte nach Deutschland einreisen und umgehend mit einer Tätigkeit in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung beginnen. Die Beschäftigung steht nicht im Vordergrund, ist aber als Hilfskraft in der Einrichtung möglich. Bis zur staatlichen Anerkennung arbeiten die Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege.
Ergibt die Gleichwertigkeitsprüfung noch Weiterbildung- oder Praxisbedarf, kommt die Erteilung des Aufenthaltstitels in Betracht. Danach kann einem Ausländer zum Zweck der Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Anpassungsmaßnahme und einer sich daran anschließenden Prüfung für die Dauer von bis zu 18 Monaten erteilt werden.

 

 
     
 
 
 
 
  Phase 5    
               

Wir planen und organisieren alle notwendigen Schritte zur Ausreise (Flugbuchung, notwendige Dokumente u.a.) und bereiten die Ankunft in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern vor. Die Neuankömmlinge werden nicht nur beim ersten Besuch ihres zukünftigen Arbeitsbetriebs mit gebührenden Willkommengesten als Ausdruck von Wertschätzung durch die Betriebsleitung empfangen, sondern sie werden bereit am Flughafen bzw. am Bahnhof abgeholt und zu ihrer Unterkunft gebracht. Am darauf folgenden Tag, wenn dieser nicht auf einen Wochenendtag fällt, werden die   Neuankömmlinge in die Einrichtung ihres zukünftigen Arbeitsplatzes gebracht, wo sie unter anderem die Leitung der Einrichtung kennen lernen. Hier erhalten sie ein Ablaufprogramm für das, was sie in den nächsten 10 -14 Tagen erledigen müssen,  damit keine unnötigen Wartezeiten auftauchen und der Prozess schnellstmöglich und in einer logischen Abfolge durchlaufen werden kann. Dabei werden sie von einem Paten begleitet.

 
   
 
   

   
 
 
 
 
 

 

 

                              
                                       
 Phase 6

Die Neuankömmlinge müssen sich in den nächsten Tagen nach der Ankunft zuerst bei der Meldebehörde registrieren. Dafür brauchen sie eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber / Vermieter. Soweit der Arbeitgeber nicht eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen kann, sorgen wir von Medical Cooptatione  für die Unterkunft in einem Zimmer in einer 2- bis 3-Zimmer-Wohnung für die ersten 3 oder 6 Monate.  

 Nach der Registrierung bei der Meldebehörde erfolgt die Registrierung bei der Ausländerbehörde. Hier erhalten die Neuankömmlinge eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Fiktions- bescheinigung. Dann erfolgt ein Gesundheitstest, der Tage oder Wochen dauern kann. Multiresistente Keime sind leider ein wachsendes Problem bei Gesundheitspersonal.

 
 
 
 
 

                           

    
 

                                           

                                           Phase 7

Der im Heimatland erworbene Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Wir von Medical Cooptatione setzen die Anerkennungsverfahren durch Vollmacht des Antragsstellers in Abstimmung mit dem Arbeitsgeber in Gang schon währen der /die Bewerber*in den Sprachkurs in seinem/ihrem Heimatland besucht, sodass die Pflegekraft nach ihrer Einreise nach Zielland nicht so lang warten muss auf die Anerkennung und Ausstellung der Berufsausübungserlaubnis. Erst nach der Aushändigung  der Berufsausübungserlaubnis ist sein Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Berufsabschluss. 

Wird der im Heimatland erworbene Abschluss nur teilweise anerkannt, erhält der Antragsteller (Pflegekraft) einen Bescheid, in dem aufgeführt ist, welche Fachkenntnisse er durch einen Anpassungslehrgang in Deutschland absolvieren muss. In diesem Fall setzen wir den Kandidaten für die zu besetzenden Arbeitsstelle bereit vor der Einriese in Zielland davon in Kenntnis. Näheres erörtern wir im Vorfeld individuell mit dem/der Kandidaten*in.

 

 
 
 
 
 

 

 

 

            

                               

 

                                             Phase 8

Die ersten Tage beim neuen Arbeitgeber sind nicht nur für die neuen Mitarbeiter aus dem Ausland, sondern auch für die Einheimischen eine Herausforderung und entscheidend für eine gute Zusammenarbeit insbesondere im gesundheitlichen Berufsfeld. Die Bedeutung der Wertschätzung, Vorbereitung, Einarbeitung und Integration der neuen Mitarbeiter in den neuen Berufsabschnitt sind Unternehmen und dem Management bewusst. Aus diesem Grund widmet sich die Führung und das Team der Kommunikation mit dem neuen Mitarbeiter und dessen Orientierung im neuen Unternehmen mit ganzem Herzen. Insbesondere ist dies in den ersten Tagen und Wochen von großer Bedeutung. Die Führungskraft zeigt Präsenz und führt Gespräche mit dem neuen Mitarbeiter, um diesen langfristig in das Unternehmen zu integrieren. Der Einarbeitungsplan ist der offizielle Rahmen des Prozesses und somit zugleich der erste Baustein einer konsequenten Personalentwicklung.

   
     

                         

       
 
 
 


 
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