Medical Cooptatione
  
Rekrutierung von:
 
- medizinischem Fachpersonal
 - Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
 - Kinderkrankenpfleger*innen
 - Altenpfleger*innen
 - Physiotherapeuten*innen

 

   
 
   
     
            Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland  

           

 

 1.1.1 Welche Wege gibt es, um in Deutschland als Pflegefachfrau/ Pflegefachmann zu arbeiten, wenn Sie Ihren Berufsabschluss außerhalb der Europäischen Union gemacht haben?
 

Der Beruf Pflegefachfrau / Pflegefachmann fällt unter der Gesundheitsberufen, für die   der Staat zuständig ist. Daher prüft die Anerkennungsstelle Ihre Dokumente und stellt fest, ob Ihre ausländische Qualifikation der Ausbildung in Deutschland entspricht. Darauf kommen wir später zurück beim Thema Anerkennungsverfahren.
 

Was sind Gesundheitsberufe?

Eine Definition des Begriffs der Gesundheitsberufe gibt es nicht. Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt.
 

Kategorien der Gesundheitsberufe

Die Gesundheitsberufe können in folgende Kategorien eingeteilt werden:
 

1.     geregelte Berufe

2.     nicht geregelte Berufe
 

Bei den geregelten Berufen gibt es Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Länder Berufe dann regeln dürfen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstreckt sich auf die Bereiche

  • Heilberufe

  • Berufe nach Berufsbildungsgesetz

  • Berufe nach der Handwerksordnung (sogenannte Gesundheitshandwerke).
     

Geregelte Berufe

Heilberufe

Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz darf der Bund die Zulassung zu den ärztlichen einschließlich tierärztlichen und anderen Heilberufen regeln. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst. Der tierärztliche Beruf wird den Heilberufen zugerechnet und dient nicht nur der ärztlichen Versorgung von Tieren, sondern kann sich auch in unterschiedlicher Weise auf die menschliche Gesundheit auswirken. Durch Bundesgesetze geregelte Heilberufe sind:

     • Anästhesietechnische/r Assistent/in
     • Altenpfleger/in Senioren, Frauen und Jugend)
     • Apotheker/in
     • Arzt/Ärztin
     • Diätassistent/in
     • Ergotherapeut/in
     • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
     • Hebamme
     • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
     • Logopäde/Logopädin
     • Masseur/in und medizinischer Bademeister/in
     • medizinisch-technischer Assistent/in für Funktionsdiagnostik
     • medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/in
     • medizinisch-technischer Radiologieassistent
     • Notfallsanitäter/in
     • Operationstechnische/r Assistent/in
     • Anästhesietechnische Assistenten
     • Orthoptist/in
     • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
     • pharmazeutisch-technische/r Assistent
     • Physiotherapeut/in
     • Podologe/Podologin
     • Psychotherapeut
     • Psychologische/r Psychotherapeut           
     • Tierarzt/Tierärztin
     • veterinärmedizinisch-technischer Assistent
     • Zahnarzt/Zahnärztin.
 

Allen Heilberufen gemeinsam ist, dass das Führen der Berufsbezeichnung geschützt wird. Das heißt, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder Berufserlaubnis geführt werden darf und ein Verstoß als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Weiterbildung und Fortbildung der Pflegekräfte  Sie arbeiten bereits als Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Altenpfleger oder Altenpflegerin und suchen nach neuen Herausforderungen und beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten?

Der Bedarf an qualifizierten Vollzeitkräften steigt beständig an. Es bieten sich Ihnen sehr gute Entwicklungsperspektiven im Bereich der Kranken- und Altenpflege. Mit einer Weiterbildung zur spezielle ausgebildeten Pflegekraft schaffen Sie neue Freiräume für mehr Verantwortung. Sie können Sich zum Beispiel zum / zur Praxisleiter*in, Pflegedienstleiter*in oder Hygienebeauftragter*in weiterbilden lassen.
 

Praxisleiter

Als Praxisleiter für Gesundheitsfachberufe sichern Sie den Lerntransfer zwischen Theorie und Praxis. Sie betreuen neue Mitarbeiter und Auszubildende, um eine hohe Qualität in der Alten- und Krankenpflege zu sichern.


Pflegedienstleiter

Als Pflegedienstleiter führen Sie eine Einrichtung, oder einen Bereich in der Alten- und Krankenpflege. Sie tragen Verantwortung für Personalmanagement, Budgetplanung und -überwachung, oder Qualitätssicherung und -entwicklung.


Hygienebeauftragte
r

Als Hygienebeauftragter sind Sie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen tätig. Sie sichern die Einhaltung der Hygienestandards und Infektionsprävention im Sinne des Qualitätsmanagements.
 

Sie haben noch keine Ausbildung in Ihrem Heimatland zur Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger / Krankenschwester) gemacht und möchten diese in Deutschland machen? 
 

Kein Problem!

Definition der Pflegefachkraft:

Da die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau eine gebündelte Pflegeausbildung ist, können Pflegefachkräfte später in verschiedenen Pflegeberufen eingesetzt werden, weshalb die späteren Tätigkeiten von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz variieren können.
 

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Sie bewerben sich bei den medizinischen und sozialen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenpflege, Kinder- und Krankenpflege, Heilerziehungspflege). Als Bewerbungsunterlagen benötigen Sie: 

  • Ein allgemeiner Schulabschluss in einem Land außerhalb der Europäischen Union muss gleichwertig sein mit einer 10 allgemeinen Schulbildung oder mit dem Hautschulabschluss nach Klasse 9 in Deutschland und eine zweijährige Berufsausbildung oder eine einjährige Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2)

  • Respekt und Verständnis im Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen sind für Sie selbstverständlich

  • Freude an der Zusammenarbeit mit anderen Menschen

  • Ein hohes Maß an Lernbereitschaft.

Ob Schulzeugnisse gleichwertig den obigen deutschen Schulabschlüssen sind, stellt die Stellen für die Anerkennung ausländischeren Schulzeugnisse des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland fest.

Hat einer Ausbildungsbetrieb Ihre Bewerbung akzeptiert, so hilft er Ihnen bei den nächsten Schritten.

Während der gesamten Ausbildung gehen Sie in der Regel 2 Tage in die ausbildende Schule und drei Tage arbeiten sie im Ausbildungsbetrieb. Deshalb zahlen die letztgenannten dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung. In Deutschland gibt es keine andere Ausbildung, wo die Auszubildenden gut vergütet wird wie in Pflegeberufen.

So erhalten die Auszubildenden zum Pflegefachmann derzeit eine Vergütung von  1165 Euro brutto im Monat, 1230 Euro im zweiten und 1330 Euro im letzten Jahr der Ausbildung. Für Ihren Lebensunterhall brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
 

Wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier:
 

https://www.pflegeausbildung.net/
 

https://kompetenzen-gesundheitsberufe.de/
 

https://www.der-weiterbildungsratgeber.de/


https://www.pflegestudium.de/weiterbildungen-uebersicht/

 

Telefonnummer: Erwerbmigration in die Pflege nach Deutschland

 +49 800 /2017909
 

 

1.1.2 Arbeitsmarktsituation für Pflegekräften in Deutschland

In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland fehlen immer mehr Fachkräfte. Deshalb steigt die Nachfrage nach Personen, die ihren Berufsabschluss als Pflegefachkraft im Ausland gemacht haben.
Die demografische Entwicklung, aber auch der medizinische Fortschritt haben dazu geführt, dass der Bedarf an Pflegepersonal in der Kranken- und Altenpflege gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. So ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt immer weiter zu, weil die Menschen in unserer Gesellschaft immer älter werden. Damit steigen auch die Pflegefälle. Mit mehr Pflegefällen steigt auch der Bedarf an Pflegekräften. Die Prognosen über die zu erwartende Versorgungslücke fallen dabei unterschiedlich aus. Diese Herausforderung wird verschärft durch die Tatsache, dass bereits jetzt ein bundesweiter Fachkräftemangel bei examinierten Alten und Krankenpfleger*innen herrscht.
 

Mehr Informationen dazu finden sie auf den Links
 

https://www.make-it-in-germany.com/de/
 

https://www.der-weiterbildungsratgeber.de/
 

Möglichkeiten zur Weiter-/Fortbildung der der Bundesagentur für Arbeit:
 

https://brufsnet.arbeitsagentur.de/
 

https://statistik.arbeitsagetur.de/

 

1.1.3 Aufgaben und Arbeitsfelder von Pflegekräften

Als Pflegefachfrau / Pflegefachmann haben intensiven Umgang mit hilfsbedürftigen (kranken, verletzten, behinderten und alten) Menschen und sind Ansprechpartner/innen für die Angehörigen. Sie arbeiten in der Regel in Pflegeteams eng mit Kolleginnen und Kollegen zusammen und sprechen sich mit Fachleuten aus anderen Berufsgruppen ab, insbesondere mit Ärzten, aber auch mit Psychologen, Physiotherapeuten oder Hebammen oder mit Sachbearbeitungspersonal der Sozialversicherungen. Sie müssen sich auf ständig wechselnde Patienten einstellen. In der ambulanten Krankenpflege versorgen Krankenpflegefachkräfte ihre Patienten zum Teil allein.

Arbeitsorte / Branchen

Hauptsächlich arbeiten Pflegefachmann / Pflegefachfrau in Krankenhäusern und Kliniken, ambulanten häuslichen Pflegediensten oder Einrichtungen der Altenpflege und Rehabilitation, bei Hilfsorganisationen und kirchlichen Gemeinden. Ihr Arbeitsplatz dort ist meistens die Krankenstation beziehungsweise in der häuslichen Pflege die Patientenwohnung. Auch in Blutspendezentralen und Arztpraxen sowie bei Krankenkassen, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Gesundheitsbehörden finden sie Beschäftigung. Arbeitsmöglichkeiten bieten sich ferner in Krankenstationen größerer Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder auf Schiffen.

 

Arbeitsbereiche / Branche

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Wirtschaftszweige:

 

Gesundheitswesen

     Krankenhäuser, z.B. Hochschulkliniken, Vorsorge- und
       Rehabilitationskliniken
    • Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen), z.B. Facharztpraxen
    • sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B.
       Gesundheitszentren
    • Krankentransport- und Rettungsdienste.


Sozialwesen

  • Altenwohnheime

  • Altenheime

  • Altenpflegeheime

  • ambulante soziale Dienste

  • ambulante soziale Dienste

  • ambulante soziale Dienste

  • Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege behinderter Menschen

  • Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege behinderter Menschen

  • Wohnheime für behinderte Menschen

  • sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z.B. Einrichtungen für die Kurzzeitpflege, Hospize Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen.

Arbeitsorte
    
• Krankenstationen
    • Patientenzimmer
    • Untersuchungs- und Behandlungsräume
    • Operationssäle
    • Ambulanz
    • Notfallaufnahme
    • Büroräume
    • Sanitärräume
    • Privatwohnungen

 

Arbeitsmittel

Um ihre Patientinnen und Patienten fachgerecht versorgen zu können, verwenden Pflegefachfrau und Pflegefachmann je nach konkreter Aufgabenstellung unterschiedliche Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege. Bei der Grundpflege hantieren Sie zum Beispiel mit Waschlappen und Waschschüssel, Nierenschale und Bettschüssel. Bei der Behandlungspflege bedienen Sie medizinische Geräte und Instrumente, z.B. Röntgengeräte, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte. Sie legen Verbände an und verabreichen Medikamente. Häufig tragen sie Schutzkleidung, zum Beispiel Einweg-Schutzhandschuhe. Für ihre Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben benutzen Krankenpflegefachkräfte Computer mit pflegespezifischen Software-Systemen und Büromaterial.
 

Arbeitsbedingungen

Krankenschwestern/-pfleger arbeiten auch unter hoher Arbeitsbelastung stets konzentriert und sorgfältig. Da sie unmittelbaren, körperlichen Kontakt mit den Pflegebedürftigen haben, werden sie häufig mit Blut und Körperausscheidungen und den entsprechenden Gerüchen.

 

Arbeitszeit
 Da Patienten rund um die Uhr zu versorgen sind, arbeiten Krankenpfleger/-schwestern meist im Schichtdienst, wobei regelmäßig Tagesdienst /Wechselschicht, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie teilweise Bereitschaftsdienste anfallen.

 

 Körperliche Aspekte 
     • Mittelschwere körperliche Arbeit in geschlossenen, warmen
        Räumen mit ständigem Wechsel von Raum zu Raum
     • Zeitweise auch schwere Arbeiten, besonders beim Betten
     • Wechsel von ständigem Gehen (lange Wege), Stehen und
        zeitweisem Sitzen
     • Umgang mit Kranken und Behinderten
     • Publikumsverkehr
     • Infektionsrisiko bei Einhalten der Arbeitsvorschriften relativ   

        gering
     • Zugang zu bzw. Umgang mit hautreizenden,

        allergieauslösenden,
       ggf. auch giftigen oder suchtauslösenden Stoffen
       (Körperausscheidungen, infektiöses Material,

        Desinfektionsmittel,
        Medikamente)
     • Bei Anlage und Exposition Auftreten von Kontaktallergien
     • Einzelne Tätigkeiten Ekel erregend oder mit

        Geruchsbelästigung
     • In bestimmten Funktionsbereichen Strahlenrisiko durch
        Nuklearmedizin
     • In der Regel Früh- und Spätschicht im Wechsel mit Nachtdienst
     • Zeit- und Verantwortungsdruck.

 

Psychische Aspekte
 
  • Pflegen und Betreuen von Kranken, Behinderten,
      pflegebedürftigen alten Menschen
   • I.d.R. hierarchisch strukturierte Teamarbeit
   • Umgang mit Ärzten/Ärztinnen, Pflegepersonal,
      Patienten/Patientinnen
   • Ständige Konfrontation mit den "Schicksalsschlägen"               anderer
      Menschen (Tod, chronische Krankheiten, Behinderungen)
   • Relativ kurzer Kontakt zu den einzelnen   Patienten/              Patientinnen
   • Arbeit oft unter Zeitdruck, unregelmäßige Arbeitszeit
     (Schichtdienst, Nachtdienst, Wochenenddienst,       Überstunden)
 

 

Wie und wo können Sie sich weitere eigenständig dazu informieren?

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier:

Kursbeschreibung Pflegefachmann /-frau der Bundesagentur für Arbeit

http://berufnet.arbeitsagentur.de

 

Überblick über die Branche der Gesundheitswirtschaft der Berliner IQ-Netzwerks:

http:// www.kompetenzen.gesundheitsberufe.de/

 

 

 1.1.4: Aufgaben von Berufs- und Fachverbänden

Gewerkschafften / Arbeitnehmervertretung

Um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, entstanden die Gewerkschaften als Dachverbände der Betriebsräte, die ihren Mitgliedern wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich Gehör verschaffen.  Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Die Dachverbände der Betriebsräte (Gewerkschaften) vertreten die Arbeitnehmerseite und erkämpfen für sie faire Tarifverträge. Ihr Verhandlungsgegner sind die Arbeitgeberverbände, in denen sich die Unternehmer zusammengeschlossen haben. Meist betrifft ein Tarifvertrag immer eine spezifische Branche, etwa die Pflege oder den Zugverkehr.

Um nur einige davon zu nennen gibt es ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, IG Metall, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Gewerkschaft der Polizei.

Der Betriebsrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Beschäftigungsförderung und -sicherung im Betrieb

  • die Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

  • die Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • die Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheitswesen ist ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zuständig.

Die Geschäftsstelle des Bundesverbandes lautet:

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56 - 0
Fax (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail: info@verdi.de

Hier können die Mitglieder Beratung und Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Aber auch den nicht Mitglieder werden im begrenzen Umfang geholfen.

Arbeitgeberverbände

Zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat entstanden die Arbeitgeberverbände. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder.

Die wichtigsten Aufgaben eines Arbeitgeberverbands:

  • Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Dies ist eines der zentralen Aufgabenfelder
  • Beratung und Information der Mitgliedsunternehmen
  • Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
  • Tarifrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Die Organe
  • Pflichten und Rechte

 

Fachverbände

Neben diesen Berufsverbänden (Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeberverbände) gibt es ca.15.000 Fachverbände in Deutschland wie ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. oder aiic Deutschland - Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher, Halstenbek oder Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP).
  

Aufgaben und Ziele der Fachverbände sind:

  • Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Behörden und Aufsichtseinrichtungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene

  • Mitarbeit bei der Erarbeitung berufsgenossenschaftlicher Richtlinien und neuer technischer Regelwerke zur Betriebssicherheit

  • Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Behörden und Aufsichtseinrichtungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene

  • Mitarbeit bei der Erarbeitung berufsgenossenschaftlicher Richtlinien und neuer technischer Regelwerke zur Betriebssicherheit

  • Erarbeitung und Überwachung einheitlicher Ausbildungs-, Ausführungs- und Qualitätsstandards

  • Lobbyarbeit, um als Alternative zu konventionellen Arbeitstechniken zu etablieren und mit diesem Verfahren eine hohe Arbeitssicherheit gewährleisten

  • Kontaktpflege und Netzwerkarbeit zu Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung sowie

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Erfahrungsaustausch und Beratung der Mitglieder über aktuelle Entwicklungen der Seilzugangstechnik und neue Richtlinien.
     

1.2.1 Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden in Deutschland

Arbeitsverträge legen Verpflichtungen für die jeweiligen Vertragsparteien fest. Dabei wird stets zwischen den wesentlichen Verpflichtungen (Hauptpflichten) und den unwesentlichen Vertragspflichten (Nebenpflichten) unterschieden. Während die Hauptpflichten festlegen, um welche Art von Vertrag es sich handelt, enthalten Nebenpflichten allgemein gültige Bindungsklauseln, die universell für verschiedene Vertragsarten gültig sind. Im Normalfall entsprechen die Pflichten des Arbeitnehmers den Rechten des Arbeitgebers und umgekehrt.
 

 Rechte der Arbeitnehmer
     • Schriftlicher Arbeitsvertrag
     • Vergütung der Arbeitsleistung
     • Pünktliche und vollständige Zahlung des Entgelts
     • Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
     • ordnungsgemäße Abführung von Steuern und
´      Sozialversicherungsbeiträgen
     • Recht auf Beschäftigung
     • Erholungsurlaub
     • Recht auf Pausen zur Prävention von Überarbeitung
     • Schriftliche Ausstellung der Lohnabrechnung
     • Kündigungsschutz
     • Recht auf Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung
        und Belästigung
     • Anspruch auf Datenschutz
     • Einhaltung des Arbeitsschutzes
     • Ausstellung von Verdienstbescheinigungen
     • Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
 

  Arbeitnehmer können ab 5 stimmberechtigten Personen einen Betriebsrat gründen, wenn es im Betrieb noch keinen gibt und Mitbestimmungsrecht ausüben, indem sie zum Beispiel die Entscheidung der Arbeitgeber bei der Entlassung von Arbeitnehmern erschweren. Kommt es trotz des Nicht-Zustim-
mung des Betriebsrats zur Kündigung, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat und der Arbeitsnehmer in keiner Gewerkschaft organisiert ist, kann er direkt zum Arbeitsgericht gehen und sich dort bei der Formulierung des Kündigungsschutzklage kostenlos helfen lassen.
 

   Pflichten der Arbeitnehmer
 

Hauptpflichten

• Berücksichtigung von Arbeitsort und -zeit
• Persönliche Leistung der Arbeit
• Pflicht zur Krankmeldung
• Wettbewerbsverbot
• Weisungs- und Direktionspflicht
• Leistung von Überstunden im vertraglich vereinbarten Rah

Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung unter

    

       Nebenpflichten
     • Verschwiegenheitspflicht
     • Treuepflicht
     • Verbot der Bestechlichkeit
     • Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht
     • Unterlassung von rufschädigenden Mitteilungen
     • Schutz des Arbeitgebereigentums .
 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu Informieren?
 

Deutscher Pflegerat e.V.
https://deutsche-pflegerat.de/


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
http://www.dbfk.de/de/index.php


Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.
http://www.dbva.de/

Verband der Schwesternshaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.
http://www.rotkreuzschwestern.de/

https://www.make-it-germany.com/de/jobs/arbeitsvertrag

 

https//www.faire-intergration.de/de/topic/22.arbeitsvertrag.html
 

https/karrierebibel.de/wp-content/ubloads/2016/12/FAQ-Arbeitsvertrag-Checkliste.pdf
 

Geltende Gehaltsuntergrenze: https//www.bundesgesundheitsministerium.de
 

1.2.2 Sozialversicherung in Deutschland

Die Menschen in Deutschland sind durch die sogenannte Sozialversicherung abgesichert. Die Sozialversicherung unterstützt Sie, wenn Sie krank, arbeitslos, alt oder pflegebedürftig sind. Die Beiträge zur Sozialversicherung richten sich nach dem Einkommen.

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Rentenversicherung und die Hälfte des Beitrags zu Pflegeversicherung. 
 

Was ist eine Krankenversicherung?

Wenn Sie krank sind, hilft Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt auch die Kosten für Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und Geburten. Wenn Sie wegen einer Krankheit länger nicht arbeiten können, bekommen Sie Krankengeld als Ausgleich. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Es ist nicht möglich, auf sie zu verzichten.

Haben Sie Familien des ersten Grades (Ehepaar und Kinder) in Deutschland, wobei Ihr Ehepaar keiner Arbeitstätigkeiten nachgeht und Ihre Kinder bis zum 18ten Lebensjahr mit Ihrer Krankenversicherung mitversichert sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Krankenkasse.
 

Was ist eine Rentenversicherung?

Wenn Sie bei einem Unternehmen angestellt sind, dann sind Sie rentenversichert – das ist Pflicht in Deutschland. Sie können spätestens mit 67 Jahren in Rente gehen und bekommen dann finanzielle Unterstützung von der Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie die Mindestversicherungszeit - auch Wartezeit genannt - von 5 Jahren nachweisen können. Auch wenn Sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht arbeiten können, wenn Sie verwitwet oder Waise sind, hilft die Rentenversicherung. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Rentenversicherung.
 

Was leistet die Pflegeversicherung?

Es kann sein, dass Sie im Alter oder wegen einer Krankheit auf Pflege angewiesen sind. Wenn Sie zum Beispiel Hilfe beim Wechseln von Verbänden brauchen, dann kann die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen. Wenn Sie die Unterstützung der Pflegeversicherung brauchen, dann müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Das tun Sie bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Krankenkasse.
 

Wie hilft die Arbeitslosenversicherung?

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig von einem Unternehmen angestellt sind, dann sind Sie automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie arbeitslos werden, unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit.

Wenn Sie keine Arbeit finden und Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, dann können Sie Arbeitslosengeld II bei Ihrem Jobcenter beantragen. Diese Hilfe wird nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuermitteln bezahlt. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter helfen Ihnen auch bei der Arbeitsuche.

Alle diese Beiträge zur Sozialversicherung führt Ihre Arbeitgeber an die Krankenkasse ab, die den Krankenversicherungsbeitrag bei sich behält, den Rentenbeitrag an die Rentenlasse sowie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an die Arbeitsagentur weiterleitet.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Arbeitsagentur oder Jobcenter.

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?
http://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/sozialversicherung/deutsche


 

1.3.1 Möglichkeiten für eine Zuwanderung

Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts wird für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigt. Das Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland (Botschaft oder Konsulat). Mit dem Visum kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Das sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
 

Für Menschen, die in Deutschland arbeiten möchten:

  • Sie dürfen nur einreisen, wenn sie ein konkretes Jobangebot haben.

  • Sie müssen eine Qualifikation nachweisen, die in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar ist. Das kann ein Hochschulabschluss, aber auch eine Berufsausbildung sein.

  • Es gibt auch die Möglichkeit, zur Jobsuche einzureisen – allerdings nur für sechs Monate und nur, wenn die Person ihren Lebensunterhalt sichern kann. Lange Zeit durften nur Personen mit Hochschulabschluss für die Jobsuche einreisen. Seit Inkraftreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 ist das auch für Fachkräfte mit Berufsausbildung möglich.

 

Wer darf langfristig bleiben?

Menschen, die regulär einreisen, erhalten in der Regel zunächst eine befristete "Aufenthaltserlaubnis". Wenn sie diese verlängern wollen, müssen sie einen Antrag stellen. Dieser wird von der Ausländerbehörde geprüft.

Langfristig bleiben dürfen nur Menschen, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem müssen sie sich selbst finanzieren können, "ausreichende" Deutschkenntnisse und keine Vorstrafen haben. Sie erhalten dann eine "Niederlassungserlaubnis". Manche Menschen können schon früher eine "Niederlassungserlaubnis" bekommen. Dazu gehören etwa Personen, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben.
 

1.3.2 Infrastruktur der Migration- Integrationsberatung

Die Sprache ist der Schlüssel für Integration. Einen Beruf und eine Arbeit zu haben, ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen an der Gesellschaft.

Seit 2005 bietet der Bund die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an. Dieses Angebot ergänzt den Integrationskurs für Migrantinnen und Migranten.

Das speziell auf Neuzugewanderte zugeschnittene Beratungsangebot steht vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach Ankunft zur Verfügung. Es zielt darauf ab, zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Es soll sie zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen.

Zur Unterstützung im Alltag der zugewanderten Menschen fördern der Bund, aber auch die Bundesländer neben den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Parität, DRK, Diakonie) auch zahlreiche Integrationsdienste der Migrantenselbstorganisationen.
 

Der Bund fördert zudem Integrationskurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und durch zahlreiche Träger der Integrationskurse.  Diese Sprachkurse finden morgens, nachmittags und abends Staat. So können die Neuzugewanderten Pflegkräfte ihre Deutschkenntnisse weiter verbessern.
 

1.3.3 Politische, soziale, religiöse und Kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten

Die Zuwandere (Migranten) können sich in Deutschland am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Dazu gehört vor allem Sprache, Bildung, Partizipation und  Werte

Sie können sich an multikulturellen Vereinen anschließen und dort kulturelle engagieren; Sie können  einer Partei beitreten, Freunde gewinnen und dort politisch mitmachen. Sie können auch eigenen Verein gründen, sich sozial engagieren und anderen hilfesuchenden Menschen und die Neuankömmlinge Hilfe und Orientierung anbieten.  Sie können sich auch eine religiöse Gemeinschaft suchen, mit der Sie ihre Religion teilen oder auch eigene Religionsgemeinschaft gründen. Alle dies öffnet Ihnen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
 

1.4.1 Anerkennungsprozess

Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der Regel müssen daher folgende formale Anforderungen erfüllt sein, um als Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu dürfen:

  • Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegekraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Die für Sie zuständige Behörde prüft dazu, ob Ihr Berufsabschluss gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen Kenntnisstand darzulegen. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit. Die Anerkennungsverfahren nimmt zwischen 4 und 6 Monaten in Anspruch. Deshalb schicken Sie uns die Kopien der Übersetzung Ihrer Dokumente mit der Beglaubigung durch die deutsche Botschaft per Post zu. Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir für Sie die Anerkennung bei der Zuständigen Behörde. Sie bekommen dann einen Bescheid von der zuständigen Behörde während Sie noch die deutsche Sprache in Ihrem Heimaland lernen.

Bevor Sie in Deutschland anfangen zu arbeiten, benötigen Sie neben der Anerkennung oder den Defizitbescheid zusätzlich: 

  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind. 

  • Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat erbringen.

1.4.2  Weiteren Informationen finden Sie bitte unter der Beratung der Bundesregierung auf folgenden Link:

 

 https//www.anerkennungsfinder.de/

 

Außerdem finden Sie die weiteren Informationen auf dem Link:    
                                                 

https//www.anerkennung-in-deutschland.de/

 

 

1.5.1 Einstufung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen – kurz GER – ist in die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben unterteilt. Mit seiner Hilfe können Sie beurteilen, auf welchem Sprachniveau Sie sich in einer Sprache befinden. Diese sind in 6 Sprachniveaus unterteilt:

    A1 – Anfänger
    A2 – Grundlegende Kenntnisse
    B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung
    B2 – Selbständige Sprachverwendung
    C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
    C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnis
se.
 

B2 – Selbständige Sprachverwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
 

1.5.2 In der Pflege praktizierte Fachsprache

Pflegekräfte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten wollen, werden geschult in Deutsch B1·B2 Pflege. Pflegehelferin brauchen nur B1. In Bundesland Hessen wird auch von Pflegfachfrau / Pflegefachmann nur B1 verlangt - das ist aber nicht ratsam, da Sie selber sich bei der Arbeit nicht wohl fühlen. Und mache Mitarbeiter auch. 
 

Aspekt der Berufszulassung

Deutsch B1·B2 Pflege ist eine fachsprachliche Prüfung für Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege. Sie deckt bezüglich Lexik und grammatischer Strukturen den oberen Bereich von B1 und B2 ab. Die Prüfung wendet sich an Personen, die einen anerkannten Abschluss in einem Pflegeberuf haben und zur Ausübung dieses Berufes B1- oder B2-Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen Wenn Sie die deutsche Sprache belegst haben in ihren Heimatland, werden Sie geprüft von Lizenzierten Prüfern der Goethe Institut oder  tect (the Europea Language Certificates oder ÖSD (Österreichische Sprachdiplom Deutsch).
 

1.5.3 Fördermöglichkeiten zum Spracherwerb in Deutschland

Wenn Sie Ihre Deutschsprachkenntnisse in Deutschland über B1 und B2 hinaus vertiefen wollen, stellt sich oft die Frage: Wie kann der Deutschkurs bezahlt werden? Dafür gibt es in Deutschland außer der Förderung eines Integrationskurses durch Bundesamt für Migration und auch die Möglichkeit, eine DeuFöV-Förderung zu erhalten.
 

Was sind DeuFöV-Kurse?

DeuFöV-Kurse sollen den Teilnehmern helfen, berufsbezogene Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen. Ziel der Kurse ist es, die Chancen von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
 

Wer darf an DeuFöV teilnehmen?

Eine Berechtigung für die Teilnahme an einem DeuFöV-Kurs kann durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen. Eine Erteilung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten:

  • Ausbildungssuchende,

  • Arbeitssuchende,

  • Arbeitslose und / oder

  • Personen in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme

        Durch das BAMF werden Berechtigungen erteilt für:

  • Personen ohne Ausbildung,

  • Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses

  • Personen, die Ihren Berufsabschluss erfolgreich abschließen wollen und / oder

  • Personen, die eine Berufserlaubnis bekommen möchten, für die ein bestimmtes
    Sprachniveau erforderlich ist

    Wie und wo Können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

       https://www.ein-tag-deutsch.de/
 

        https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/

      
       http://www.make-it-germany.com/

 

 1.6: Neutrale Beratung und Sonstige Unterstützung

 

Wohlfahrtorganisationen

Die Wohlfahrtsorganisation AWO, Caritas und Diakonie sind fast in jeder Stadt ansässig und bieten kostenlos Orientierung und Hilfe bei der Lösung des Alltagsproblems sowie bei der Ausfüllung der Formanträge.
 

Verbraucherzentrale

Die deutschen Verbraucherzentralen bieten den Bürgern hilfreiche Beratung und Informationen zu privatem Konsum. Wann kann ich mich an die Verbraucherzentrale wenden?

An die Verbraucherzentrale können sich immer dann wenden, wenn Sie Probleme mit einem Anbieter oder einem Unternehmen haben, mit dem Sie einen Kaufvertrag oder ein Abonnement eingegangen bist.
 

Arbeitsrecht

In jede Großstadt gibt es den Verein ArbeitnehmerHilfe e.V.


Kontakt:

Telefon: +49 (0) 800-72 36 91 0
Telefax: +49 (0) 89-38 39 87 99
E-Mail:
info@arbeitnehmerhilfe.de

oder

die Arbeitnehmervertretung ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, auch in jeder Großstadt ansässig.

Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon (0 30) 69 56 - 0
Fax (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail:
info@verdi.de

oder

Anwälte für Arbeitsrecht. Diese sind allerdings kostenpflichtig.
 

Integration durch Qualifizierung

Wenn Sie Beratung zur Bildung, Fort- und Weiterbildung suchen, können Sie sich wenden an

ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH
Lungengasse 48-50
50676 Köln
Tel.: 0221 9329810
Fax: 0221 93298129
info(at)ebb-bildung.de
 
https://
www.ebb-bildung.de 

 

Dieses Institut hilft Junge Menschen mit den in Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, die sich weiter qualifizieren möchten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

   
   
           
   
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